24.10.
- 2008
Pflichtablieferung von Medienwerken
Die deutsche Nationalbibliothek hat den Auftrag Netzpublikationen zu sammeln und somit einen zeitgemäßen Beitrag zur Wahrung des digitalen Kulturerbes zu leisten.
Vorne weg: Private Webseiten aber auch Webpräsenzen von Unternehmen sind nicht betroffen. Auch Inhalte die dem geselligen Leben dienen, müssen ebenfalls nicht in die Bibliothek kopiert werden. Software, Fernseh- und Hörfunkproduktionen auch nicht. Was bleibt dann noch übrig?
Themen- oder personenbezogene Informationen, die von öffentlichem Interesse sind, wie z. B. über Personen des öffentlichen Lebens oder über Kleintierzucht, sind sammelpflichtig.
Beispiele für Netzpublikationen sind elektronische Zeitschriften, E-Books, Digitalisate, Musikdateien oder Webseiten. Hochschulprüfungsarbeiten, wissenschaftliche Publikationen, aber auch Seminararbeiten unterliegen somit der Abgabepflicht. Wer seine Seminar/Examens/Diplom-Arbeit(en) ins Netz stellt, sollte die Nationalbibliothek kontaktieren.
Eine Liste der wichtigsten Fragen hat die Nationalbibliothek hier zusammengetragen und beantwortet.
Der Sammelauftrag
Auch wenn der Eine oder Andere unnötig Panik vor dem administrativen Aufwand bekommt, so ist dieser gesetzlich vorgeschriebene Sammelauftrag eine sinnvolle Aufgabe für die Archivierung digitaler Kultur.
Zur Zeit ist allerdings die Frage der technischen Umsetzung noch nicht vollständig geklärt.
Der Vorteil staatlicher Sammelleidenschaft
Ein digitales Werk in der Nationalbibliothek als Kopie archiviert zu wissen, verleiht der wissenschaftlichen Arbeit, oder der personenbezogenen Information, eine gewisse Anerkennung. Abgesehen davon ist eine unabhängige Instanz wichtig, will man das digitale Kulturerbe, vor kommerziellen Angeboten wie Google, bewahren.
